Allgemeine Geschäftsbedingungen
& rechtliche Grundlage bei Terminabsagen
SCHORK Sports – Diagnostik & Training
Uwe Schork & Sabine Flechner-Schork
Anschrift SportsLab: Herrenstr. 3, 67251 Freinsheim
Mobil: 0173-3260340 . mail: info@sports-diagnostic.de
www.sports-diagnostic.de . www.facebook.com/sportsanddiag
Kontoverbindung: Konto-Inhaber Uwe Schork, Bank: IngDIBA,
IBAN: DE60 5001 0517 5423 1274 95
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen SCHORK Sports
Stand: Juli 2021
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen zwischen SCHORK Sports und dem Kunden. Unsere AGB befinden sich auf der Website www.sports-diagnostic.de/agb und können dort vor und nach dem Vertragsabschluss jederzeit eingesehen, gespeichert und ausgedruckt werden.
1 Allgemeines
Diese AGB liegen allen unseren Geschäftsbeziehungen zugrunde. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber (Kunde/ Nutzer) und SCHORK Sports. Mit Anfrage und Bestätigung werden diese ausdrücklich vom Kunden anerkannt. Die AGB regeln darüber hinaus die Nutzung der Online-Trainingsplattform in allen Fällen, in denen eine vertragliche Nutzung dieser Leistung vereinbart wurde. Abweichende Bedingungen bestehen nicht. Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Seiten SCHORK Sports.
2 Geltungsbereich
2.1 Dienstleistungen
Die vorliegenden AGB gelten für alle Verträge von SCHORK Sports. Gegenstand der Verträge sind Dienstleistungen / Beratungsleistungen im Bereich Sport und Gesundheit.
2.2 Leistungen SCHORK Sports im Einzelnen:
- Sportdiagnostik und -Analysen
- Gesundheitsdiagnostik und -Analysen
- Sportwissenschaftliches Training und Coaching im Ausdauersport
- Analyse biomechanischer Konzepte auf dem Laufband
- Analyse biomechanischer Konzepte / Rennrad
- Seminare, Workshops, Vorträge und Kurse aus dem Bereich sportwissenschaftliches Training
- Ernährungsanalysen / Ernährungsberatung
- Personaltraining (Lauftechnik, Yoga)
- Personaltraining mit EMS-Unterstützung (Elektromuskuläre Stimulation)
2.3 Besondere Bestimmung zur Nutzung der Online-Trainingsplattform des Drittanbieters atleta
Die im Einzelnen zu vereinbarende Leistung Trainingsbetreuung findet über die webbasierte Plattform atleta.de statt. Die Plattform erfordert eine Registrierung, die mit Speicherung der Daten bei Dritten verbunden ist. Weitere Voraussetzung für die Trainingsbetreuung ist eine vorhergegangene Diagnostik und Anamnese.
Bestandteil der Trainingsbetreuung ist das Erbringen einer Online-Dienstleistung mit unterschiedlichen Anwendungen. Die Leistung bezieht sich immer auf den gegenwärtigen Tag und die zukünftige Planung, es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuverfügungstellung der vergangenen Trainingsdaten. Es können personenbezogene Daten und Inhalte wie z.b. Adressdaten, Fragebogendaten, Trainingsprogramme und -übungen, Testergebnisse, Trainingstagebuch, Messdaten, Texte, Bilder und Grafiken erforderlich sein. Die Daten dienen der optimalen Betreuungsqualität und werden zum Teil durch SCHORK Sports (zb Messwerte) und zum Teil durch den Kunden selbst eingestellt. Nach Ablauf der Betreuung werden die Daten gelöscht (siehe Datenschutz).
Der Anspruch auf die Nutzung der Trainingsbetreuung mit ihren Inhalten besteht nur im Rahmen der kostenpflichtigen Buchung einer spezifischen Dienstleistung bei SCHORK Sports. Start und Beendigung bzw. Kündigungsfristen der Leistung ist in der Bestätigung benannt. Nach Laufzeitende erlischt der Anspruch auf Nutzung. SCHORK Sports ist berechtigt, nach Beendigung den Zugang zu sperren und Inhalte und Profil zu löschen. Ferner ist SCHORK Sports zum fristlosen Kündigen aus wichtigem Grund ohne vorherige Ankündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt zum Beispiel dann vor, wenn der Kunde gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB verstößt.
Der Anspruch auf das Nutzen des Dienstes und der Anwendungen besteht nur im Rahmen des gegenwärtigen Standes der von atleta.de zu Verfügung gestellten Technik. Es kann notwendig oder möglich sein, Leistungen zeitweise zu beschränken. Einschränkungen aufgrund von Kapazitätsgrenzen, Serverausfällen oder Drittanbieter, Erweiterungen und andere Änderungen dieser Dienste durch SCHORK Sports oder die Dritten hinter atleta.de sind jederzeit zulässig und berechtigen den Kunden nicht zum außerordentlichen Rücktritt oder Nichtvertragserfüllung.
Der Kunde räumt SCHORK Sports den Anspruch auf das Verwenden der übermittelten Informationen im Rahmen der Datenschutzbestimmungen ein. SCHORK Sports ist berechtigt, im Rahmen der atleta-Nutzungsbedingungen des Anbieters die betroffenen Rechte an Dritte zu übertragen.
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht für Zwecke oder in einer Art zu verwenden, die gesetzeswidrig oder durch diese AGB oder andere Hinweise im Rahmen der SCHORK Sports Vertragsvereinbarung oder der atleta.de Online-Trainingsplattform untersagt sind. Unbefugten Dritten ist der Zugang ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch SCHORK Sports nicht zu gewähren.
Nutzerdaten (Login und Passwort) dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch SCHORK Sports nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für jedes durch sein Verhalten ermöglichte unbefugte Verwenden seiner Nutzerdaten.
Sportwissenschaftliche Inhalte aus dem individuellen Betreuungsprogramm dürfen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch SCHORK Sports nicht weitergegeben werden. Der Nutzer haftet für unbefugte Verwendung. Bei Zuwiderhandlung ist SCHORK Sports zur Sonderkündigung berechtigt, rechtliche Schritte sind vorbehalten.
Hinweis Datenschutz: Mit dem Drittanbieter Atleta.de besteht eine regelrechte Datenschutzvereinbarung.
3 Widerufsbelehrung – Widerrufsrecht
Für alle Bestellungen per eMail oder Online Formular* von unseren Seiten unter www.sports-diagnostic.de gilt das Widerrufsrecht gem. TMG. Innerhalb von 14 Tagen können Sie per email die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt nach Kenntnis dieser Belehrung und mit Zustandekommen des Vertrages durch unsere Annahme (Eingang der eMail-Auftragsbestätigung). Die Informationspflicht ist mit der zur Verfügungstellung dieser AGB und Widerrufsbelehrung über unsere Seite www.sports-diagnostic.de/agb und dem Hinweis in der Auftragsbestätigung email erfüllt.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an SCHORK Sports, Uwe Schork, Herrrenstr. 3, 67251 Freinsheim. info@sports-diagnostic.de. Sie können dafür das das folgende Widerrufsformular nutzen, das nicht vorgeschrieben ist – eine Mail reicht auch aus:
*Trainingsbetreuung / Online Coaching-Vereinbarungen werden ausschließlich auf Basis persönlicher Beratung in unseren Geschäftsräumen geschlossen. Das Widerrufsrecht für diesen Leistungsbereich ist daher ausgeschlossen.
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Muster-Widerrufsformular:
An SCHORK Sports, Uwe Schork – Herrenstr. 3 – 67251 Freinsheim
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Bestätigt am:
Name und Anschrift:
Datum und Unterschrift:
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Zur Wahrung der Frist genügt ist die rechtzeitige Absendung. Die Zusendung ist auch per email an info at sports-diagnostic.de möglich.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen für die gebuchte Dienstleistung im Voraus erhalten haben, binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass eine vereinbarte Dienstleistung innerhalb der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht (siehe Stornierungskosten).
4 Preise & Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils auf der Internetseite www.sports-diagnostic.de/preise veröffentlichten Preise. Verlängerung einer Dienstleistung wie dem Personal Training EMS oder der Trainingsplanung geschieht immer auf Basis der aktuell gültigen Preise.
4.2 Fälligkeit
Die Zahlungen für einmalige Dienstleistungen sind sofort fällig. Eine Zahlung ist zum Termin auf das angegebene Konto zu entrichten. Zahlungen für wiederkehrende Leistungen wie der Trainingsbetreuung ist monatlich im Voraus unbar ohne Abzug auf das angegebene Konto zu entrichten. Ab dem 2. Monat ist ein Dauerauftrag einzurichten.
4.3 Zustandekommen des Vertrags
Die Angebote auf unserer Seite www.sports-diagnostic.de stellen ein unverbindliches und freibleibendes Angebot dar. Durch das Bestellen via Online-Formulars oder per eMail oder per Telefon gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt erst durch Bestätigung durch SCHORK Sports zustande. Der Vertrag ist bindend.
5 Besonderheiten Termine & Einzelne Leistungen
5.1 Termine und Stornierungskosten
Die zu der gebuchten Leistung gehörigen Termine sind verbindlich.
In besonderen Fällen ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin eine Verschiebung auf einen Ersatztermin möglich. Bei Übertragung auf einen Gutschein ist die Zahlung sofort fällig, der Termin kann dann nach Absprache erfolgen (Gültigkeit 3 Jahre, Gebühr 12€ inkl. 19% Mehrwertsteuer).
Bei Einigung auf Stornierung kann eine Gebühr von 25% des Auftrags/ der Terminkosten fällig gestellt werden.
Bei einer kurzfristigen Absage (7 Tage oder weniger als 7 Tage vor dem Termin) wird eine Ausfallgebühr von bis zu 50% der Terminkosten fällig. Sie haben die Möglichkeit, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Auf den Ersatztermin rechnen wir 50% der Terminstornierungsgebühr an.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage („no-show“) kann der Termin in voller Höhe abzgl. der nicht entstandenen Materialkosten abgerechnet werden.
Bei externer Diagnostik ist keine Verschiebung möglich, ein Ersatztermin kann ausschließlich im Sportslab Freinsheim wahrgenommen werden.
Wir versuchen immer mit Ihnen eine praktikable Lösung zu finden, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht halten können. Da es sich aber wie oben erklärt um einen Vertrag handelt, aus dem wir die Leistung schulden und dafür einen Vergütungsanspruch haben, löst sich der Vertrag auch dann nicht automatisch auf, wenn Sie einen Termin absagen. Für die Terminabsage entstehen ggf. Kosten (siehe oben).
5.2 Trainingsplanung im Abonnement
Der Vertrag wird ausschließlich auf Basis einer persönlichen Beratung in unseren Geschäftsräumen geschlossen. Die Bestätigung erfolgt per eMail. Der Vertrag kommt nach Anfrage auf Basis des freibleibenden Angebots auf der Website unter www.sports-diagnostic.de und der Annahme durch SCHORK Sports zustande.
Inhalte und Umfang des Abonnements entspricht dem aktuellen Angebot auf der Website und der eMail- Bestätigung. Die Mindestlaufzeit beträgt 6 Monate.
Einer Abonnementverlängerung um immer 3 Monate nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird ausdrücklich zugestimmt. Es besteht jederzeit eine Kündigungsfrist von 1 Monat auf Laufzeitende.
Enthaltene Inhalte wie zb Leistungsdiagnostik können nicht aufgerechnet werden. Nicht wahrgenommene Termine verfallen. Sollte der Vertrag durch Ereignisse, die SCHORK Sports nicht zu verantworten hat, z.b. Krankheit oder Verletzung, nicht vollständig vom Sportler nutzbar sein, kann Vertragserfüllung dennoch verlangt werden. Ausschliesslich auf Kulanzbasis können andere Lösungen vereinbart werden. Bei einseitigem Abbruch des Vertrags von Seiten des Sportlers können erhaltene Leistungen nach Preisliste (Einzelleistungen) abgerechnet werden. Sollten Leistungen in Anspruch genommen worden sein, ohne entsprechende Laufzeitverlängerung, kann SCHORK Sports diese Leistungen gemäss Preisliste abrechnen.
Auch längere Abwesenheiten oder Verletzungen heben den Vertrag nicht einfach auf. Die Erfüllung der vertraglich zugesicherten Trainings- und Coaching-Anteile kann über Ersatzlieferung wie z.B. Beratung kompensiert oder anderweitig (z.B. Anhang der Leistung an das Vertragsende) geschehen. Eine Aufhebung des Vertrages kann nur im gegenseitigen Einvernehmen stattfinden. Die Regelungen zu einzelnen Terminabsagen gelten ansonsten angepasst auch auf die Verträge zur Trainings-/ Coachingvereinbarung.
5.3 Lauftechnik-Workshops, Kurse, Seminare
Mit der Buchung eines Workshops oder eines Kurses und der Annahme durch SCHORK Sports kommt der Vertrag zustande. Der Betrag ist bei Buchung fällig. Es gibt die Möglichkeit bei Krankheit, einen Alternativworkshop/ Seminar zu belegen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Betrags.
5.4 Laufreisen & Yoga-Reisen
Leistungen und Zahlungskonditionen sind im Einzelfall der Auftragsbestätigung zu entnehmen. Für den auf das Seminar (Laufen, Yoga, Wandern…) entfallenden Anteil auf Reisen mit unserem Veranstaltungspartner gelten ebenfalls diese AGB. Bei Absage, Nichtteilnahme oder teilweiser Teilnahme entstehen Rücktrittsgebühren. Es gibt aber grundsätzlich die Möglichkeit, einen Ersatz-Reiseteilnehmer zu stellen (bitte anfragen).
5.5 Medizinische Check-Up-Termine
Die Bestätigung eines Medizinischen Check-Up-Termins erfolgt nach Beratung in unseren Geschäftsräumen, nach telefonischer Beratung oder nach Buchung über die Internetseite. SCHORK Sports informiert über den Ablauf und koordiniert den Termin. Die Durchführung der ärztlichen Untersuchung wird von Dr. med. Arthur Filusch in den Räumen SCHORK Sports, Freinsheim und den Praxen in Schwetzingen bzw. Speyer geleitet und gilt mit Arztbericht und ärztlicher Rechnungsstellung als abgeschlossen und zahlungsfällig.
5.6 EMS Training
Für einen einmaligen Probetermin berechnen wir 35€. Dieser Betrag wird bei Kauf einer 10erKarte voll auf das Starter-Set angerechnet. Eine 10er Karte ist ab Start / Bezugsdatum für einen Zeitraum von 6 Monaten gültig. Dafür werden in angemessenem Rahmen und zeitlichen Abständen Termine angeboten.
„No Show“: Bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Ausfallgebühr erhoben (35€/ Termin wird abgerechnet). Reguläre EMS Trainingstermine können mit einer Vorlaufzeit von 24 Stunden je nach Verfügbarkeit auch mal kostenlos verschoben werden. Bei häufigeren und sehr kurzfristigen Absagen behalten wir uns vor, den Termin abzurechnen.
6 Datenschutz
Uns ist der sorgsame Umgang mit personenbezogenen Daten sehr wichtig. Wir versichern, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechts deutscher und europäischer Gesetze erfolgt. Wir erheben und nutzen Daten des Kunden nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung der Angebote erforderlich ist. Daten werden in folgenden Zusammenhängen von SCHORK Sports erhoben:
- eMail-Anfragen auf alle Angebote der Seite sports-diagnostic.de zur Beantwortung der Fragen und Erfüllung der Vertragsanfragen
- Verträge zur Trainingsbetreuung mittels atleta für den Zeitraum der Trainingsbetreuung
- EMS-Training, so lange die Trainingstermine erfolgen
Auf unserer Seite www.sports-diagnostic.de/datenschutz können die Datenschutzbestimmungen eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden. Erhoben werden folgende Daten:
- notwendige Adressdaten zur Beantwortung, Bearbeitung und Leistungserbringung
- Bei der Nutzung der Trainingsplattform des Drittanbieters atleta.de:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Körpergröße und Gewicht zur Registrierung- medizinische Vorgeschichte
- sportlicher Lebenslauf
- Bei der Leistungsdiagnostik: Unterschriebene Bestätigung zum Auftrag Leistungsdiagnostik
- Untersuchungsparameter der Leistungsdiagnostik/ Analyse- Beim EMS-Training: unterschriebene Erklärung
7. Voraussetzung & Haftung
7.1 Sportgesundheit als Voraussetzung
Für die Teilnahme am EMS-Training, Gesundheitstraining, allen weiteren Trainings, Kursen und allen diagnostischen Untersuchungen ist die gesundheitliche körperliche und psychische Eignung für diese Maßnahmen Voraussetzung. Für die Teilnahme an den Analysen und Diagnostiken insbesondere der Leistungsdiagnostik ist die schriftliche Bestätigung der Eignung notwendig. Der Sportler/ Kunde bestätigt das Vorliegen der Sportgesundheit inklusive Herzgesundheit durch seine Unterschrift. Alle Trainingsprogramme und Trainingsübungen mit und ohne EMS-Gerät erfolgen immer und in jedem Fall freiwillig und auf eigene Gefahr. Der/ die Trainer haften ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Trainer-Haftpflichtversicherung. Die Trainingsplanung und sportwissenschaftliche Beratung erfolgt auf Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Bei SCHORK Sports erfolgt keine Therapie und die Beratung kann nicht den Arztbesuch ersetzen. Wir empfehlen dringend, den Gesundheitszustand und die sportliche Eignung im Vorfeld ärztlich abklären zu lassen.
7.2 Training bei Unwohlsein / Auftreten von Krankheitsanzeichen
Bei Anzeichen von Unwohlsein, Erkältungssymptomen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen ist eine Meldung notwendig. Jegliches Training oder Diagnostik kann nur bei 100%iger Infektfreiheit und allgemeiner Wohlfühlverfassung durchgeführt werden. Bei Krankheit oder Medikamentengabe ist eine Abklärung durch den Arzt verpflichtend.
7.3 Haftung
SCHORK Sports haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und im Rahmen der vorhandenen Trainerversicherungen. Alle Trainingsempfehlungen begründen keinerlei Gewährleistungen, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurde.
8 Nutzung der Trainingsplattform Drittanbieter
8.1 Die Nutzung der Produkte und Dienstleistungen
Nutzung der Dienstleistungen erfolgt auf eigene Verantwortung. SCHORK Sports haftet nicht für Funktionalität und Virenfreiheit von Datenbanken, Programmen, Internetseiten, Newslettern, E-Mails, Dokumenten und sonstigen Daten über das Internet. SCHORK Sports haftet weiterhin nicht für Funktionsfähigkeit der Verbindung zu den Servern auf denen die Online-Datenbank bzw. Online-Trainingsplattform gehostet wird, bei Stromausfällen, bei Ausfällen infolge Elementarereignisse und bei Ausfällen von Servern von Drittanbietern. Sämtliche Leistungsdaten und Angebotsbeschreibung stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar.
8.2 Verantwortlichkeit für Minderjährige
Beim Training oder Diagnostik mit Minderjährigen obliegt das Führen der Aufsichtspflicht nicht SCHORK Sports. Der/die Erziehungsberechtigte(n) haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Durchführen von Maßnahmen eine ausreichende Anzahl von Begleitpersonen zur Seite steht, und dass diese Begleitpersonen die Führung der Aufsichtspflicht übernehmen.
Dies gilt auch für Umgang und Umsetzung aus Inhalten der Online-Plattform des Drittanbieters wie Atleta.
9 Urheberrecht und unrechtmäßige Veröffentlichung von Inhalten
Das Urheberrecht bleibt unangetastet. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt SCHORK Sports Urheber. Der Nutzer erhält in diesen Fällen das uneingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen, nicht jedoch das Recht zur Weitergabe oder Veröffentlichung. Es gibt kein Recht auf den Zugriff zurückliegender Trainingseinheiten.
Im Falle einer Weitergabe von Inhalten oder einer unbefugten und nicht zuvor abgestimmten Veröffentlichung der individuellen Vereinbarungen oder Inhalte behält sich SCHORK Sports eine Entschädigungszahlung von mindestens 1.000€ pauschal und rechtliche Schritte vor. Dies betrifft auch die Verbreitung der Inhalte über die sozialen Medien.
10 AGB – Schlussbestimmungen
SCHORK Sports behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen im zumutbaren Rahmen und unter rechtzeitiger Bekanntgabe zu ändern. Widerspricht der Sportler der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Sportler angenommen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Geschäftssitz von SCHORK Sports, Freinsheim.
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SCHORK Sports
Uwe Schork & Sabine Flechner-Schork
Herrenstr. 367251 Freinsheim
Mobil: 0173-3260340
info@sports-diagnostic.de – www.sports-diagnostic.de
II. Terminabsagen / Fristen als Ergänzung obiger AGB
Wir arbeiten ausschliesslich auf Basis individueller und verbindlicher Terminvereinbarung. Mit Anfrage (telefonisch oder auf Basis einer eMail oder eines Formulars) und Annahme (Terminvereinbarung = Auftragsbestätigung) gehen Sie mit uns einen „Dienstvertrag“ ein. Sie erhalten eine Rechnung.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihren Termin einzuhalten, bieten wir Ihnen an, die Leistung zu einem alternativen Termin innerhalb der nächsten 14 Tagen zu erhalten (Konditionen siehe oben). Bei Erkrankungen, die voraussichtlich länger als 2 Wochen dauern, kann ein Gutschein erstellt werden oder ggf. eine Ersatzperson für den ursprünglichen Termin gestellt werden (Gebühr 12€ inkl. 19% Mehrwertsteuer).
Die zu der gebuchten Leistung gehörigen Termine sind verbindlich. In besonderen Fällen (siehe oben) ist bis 7 Tage vor dem vereinbarten Termin eine Verschiebung auf einen Ersatztermin möglich. Bei Übertragung auf einen Gutschein ist die Zahlung sofort fällig, der Termin kann dann nach Absprache erfolgen (Gültigkeit 3 Jahre, Ausnahmen sind als solche gekennzeichnet).
Bei Einigung auf Stornierung von Einzelterminen kann eine Gebühr von 25% des Auftrags/ der Terminkosten fällig gestellt werden.
Bei kurzfristigen (kürzer oder gleich 7 Tage) oder mehrmaligen Terminverschiebungen wird für die Verschiebung eine Gebühr von 50% der Termingebühr fällig. Der Termin kann nach Absprache nachgeholt werden (s.o.). Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann der Termin in voller Höhe abzgl. der nicht entstandenen Materialkosten abgerechnet werden.
Rechtlicher Hintergrund bei Terminversäumnis und kurzfristiger Absage
Wir versuchen immer mit Ihnen eine praktikable Lösung zu finden, wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht halten können. Da es sich aber wie oben erklärt um einen Vertrag handelt, aus dem wir die Leistung schulden und dafür einen Vergütungsanspruch haben, löst sich der Vertrag auch dann nicht automatisch auf, wenn Sie einen Termin absagen. Für die Terminabsage entstehen ggf. Kosten (siehe oben).
Hier die rechtlichen Hintergründe dazu:
(1) Mit Anfrage und Annahme kommt ein Dienstvertrag gemäß §§ 145 ff BGB und §§ 611 ff BGB zwischen SCHORK Sports als Dienstleister und Ihnen als Kunden zustande. Zu jedem Auftrag erhalten Sie eine Bestätigung über Inhalte und Details. Die AGB und sonstige Bedingungen stehen auf unserer Website www.sports-diagnostic.de zu Verfügung, sind bei jeder eMail in der Signatur enthalten und hängen in unseren Geschäftsräumen aus.
(2) Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir verpflichtet, die erforderlichen Räumlichkeiten, Hardware und Software, Materialien zur Verfügung zu stellen, inklusive der Arbeitszeit von Diagnostiker und Assistenz. Dafür reservieren wir ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhält SCHORK Sports den vereinbarten Vergütungsanspruch. Sie als Kunde sind also vertraglich berechtigt, die Analyse/Diagnostik/ Beratung von uns einzufordern und verpflichtet, den Vergütungsanspruch zu bezahlen.
(3) Nehmen Sie – gleich aus welchem Grund – den vereinbarten Termin nicht wahr, so spricht das Gesetz von Annahmeverzug des Gläubigers (hier: des Kunden). Was in diesem Fall mit dem Vergütungsanspruch geschieht, regelt das Gesetz in § 615 S.1 BGB. SCHORK Sports wird dann – bezogen auf den versäumten Behandlungstermin – von der Pflicht zur Leistung befreit, behält aber seinen Vergütungsanspruch gemäß § 615 S.1 BGB. Der Inhalt dieses Paragraphen lautet:
„Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.“
Der Grundgedanke des Gesetzes ist, dass der Dienstleister im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit auf den Vergütungsanspruch angewiesen ist. Er stellt Zeit, Personal, Räumlichkeiten und Behandlungsmaterialien zur Verfügung. Es werden Absprachen gemacht und Mails geschrieben, Telefonate getätigt, teilweise bereits mit Beratungsanteilen. Es sind also ingesamt kostenintensive Dispositionen zu treffen. Der Dienstleister soll, so will es der Gesetzgeber, deshalb seinen Vergütungsanspruch nicht aufgrund von Vorkommnissen verlieren, die im Risikobereich des Dienstberechtigten (hier: des Kunden) liegen. Der Vergütungsanspruch bleibt daher unabhängig davon bestehen, ob der Kunde schuldlos an der Wahrnehmung des Termins gehindert war, oder ob ein schuldhaftes Verhalten zu Grunde lag.
(4) Aus den obigen Ausführungen ergibt sich, dass auch im Falle der Nichtwahrnehmung oder Absage eines vereinbarten Termins der Vergütungsanspruch für diesen Termin grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings sind wir gemäß § 615 S. 2 BGB verpflichtet, das durch die Nichtwahrnehmung des Termins freiwerdenden Potenzial anderweitig zu nutzen und den Termin möglichst mit anderen Kunden zu belegen. Soweit dies gelingt, kann und wird ein Vergütungsanspruch gegen den säumigen Kunden nicht realisiert, der Vertrag bleibt jedoch bestehen, da wir die Leistung entweder zu dem vereinbarten Zeitpunkt angeboten haben oder aus Kulanzgründen auch zu einem anderen Termin in der Zukunft anbieten.
(5) Die obigen Regelungen gelten angepasst auch auf die Verträge zur Trainings/ Coachingvereinbarung.
§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag – Auszug
(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.
§ 615 BGB Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.